Finanzielles

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht die finanzielle Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege vor.
Deswegen hat sich die Bezahlung für Kinder im Main-Kinzig-Kreis ab dem 01.01.2024 wie folgt geändert:
bei 10 Std. wöchentliche Betreuungszeit 87 Euro/Monat
bei 15 Std. wöchentliche Betreuungszeit 130 Euro/Monat
bei 20 Std. wöchentliche Betreuungszeit 174 Euro/Monat
bei 25 Std. wöchentliche Betreuungszeit 217 Euro/Monat
bei 30 Std. wöchentliche Betreuungszeit 260 Euro/Monat
bei 35 Std. wöchentliche Betreuungszeit 304 Euro/Monat
bei 40 Std. wöchentliche Betreuungszeit 347 Euro/Monat
bei 45 Std. wöchentliche Betreuungszeit 390 Euro/Monat
bei 50 Std. wöchentliche Betreuungszeit 433 Euro/Monat
Voraussetzung für die günstige Betreuungsform ist ein Antrag des Erziehungsberechtigten bei der Zentralstelle für Kinderbetreuung des Main-Kinzig-Kreis.
Der Antrag läuft über die Tagesmutter.
Ansonsten berechne ich einen Stundenlohn von 5,00 Euro.
Meinen Urlaub werde ich früh genug bekanntgeben. Wir fahren im Sommer und im Winter jeweils für 1 Woche weg. Ich bin also fast immer verfügbar.
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